Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wurde am 11.12.2003 beschlossen und ist am 01.01.2004 in Kraft getreten. Ziel des Gesetztes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Das Gesetz sieht den Erlass von insgesamt vier Verordnungen vor:
WissenswertesUN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
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